Strafrecht · Kanzlei mandati

Durchsuchung?
Ruhig bleiben.
Rechte klären.

Eine Durchsuchung ist eine belastende Situation. Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand und kontaktieren Sie einen Verteidiger.

Anlass und Grundlage feststellen.

Lassen Sie sich den Anlass der Durchsuchung und die rechtliche Grundlage nennen. Durchsuchungen werden grundsätzlich richterlich angeordnet; bei Gefahr im Verzug können gesetzliche Ausnahmen eingreifen. Eine fehlende schriftliche Anordnung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Maßnahme unzulässig ist.

Unterlagen und Ablauf dokumentieren.

Halten Sie fest, welche Räume betroffen waren und welche Gegenstände mitgenommen wurden. Verlangen Sie nach Abschluss der Durchsuchung die gesetzlich vorgesehenen schriftlichen Angaben und gegebenenfalls ein Verzeichnis der sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände. Bewahren Sie diese Unterlagen auf.

Aussage und weitere Schritte besprechen.

Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger hinzuziehen. Die rechtliche Prüfung kann den Durchsuchungsanlass, den Umfang der Maßnahme und mögliche weitere Schritte betreffen. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom konkreten Ablauf und den Unterlagen ab.

Häufige Fragen

Darf ich während einer Durchsuchung einen Anwalt kontaktieren?

Als beschuldigte Person dürfen Sie einen Verteidiger befragen. Bitten Sie um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Die Maßnahme wird dadurch nicht automatisch unterbrochen.

Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?

Wichtig sind ein vorhandener Durchsuchungsbeschluss, die schriftliche Mitteilung über den Durchsuchungsgrund und das Verzeichnis mitgenommener Gegenstände. Notieren Sie außerdem den tatsächlichen Ablauf.

Gesetzliche Grundlagen

Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine Beratung zu Ihrem Einzelfall. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist.

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Ein Vorwurf wirft Fragen auf.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns kurz die Situation und nennen Sie bekannte Termine oder Fristen. Wir klären die Möglichkeiten einer Beauftragung.

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