Strafrecht · Kanzlei mandati

Vorladung erhalten?
Erst den Vorwurf klären.

Eine Vorladung wirft Fragen auf: In welcher Rolle werden Sie geladen, wer lädt Sie vor und worum geht es? Diese Punkte sollten vor einer Aussage geklärt sein.

In welcher Rolle werden Sie geladen?

Prüfen Sie zunächst, ob das Schreiben Sie als beschuldigte Person oder als Zeugen bezeichnet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Auch der Absender und der konkrete Anlass der Ladung sind wichtig. Halten Sie das vollständige Schreiben für das Gespräch bereit.

Als beschuldigte Person dürfen Sie zur Sache schweigen.

Sie müssen sich als beschuldigte Person nicht zum Tatvorwurf äußern und dürfen vor einer Vernehmung einen Verteidiger befragen. Ob eine Einlassung sinnvoll ist und welchen Inhalt sie haben sollte, lässt sich häufig erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte beurteilen.

Das weitere Vorgehen abstimmen.

Notieren Sie den Termin, das Aktenzeichen und den Absender. Wir besprechen mit Ihnen den Verfahrensstand und die nächsten Schritte. Ob Akteneinsicht beantragt oder ein Termin abgestimmt werden soll, wird anhand Ihres Schreibens und des Mandatsumfangs geklärt.

Häufige Fragen

Muss ich als Beschuldigter zur Polizei kommen?

Eine bloße polizeiliche Vorladung begründet für Beschuldigte grundsätzlich keine Pflicht zum Erscheinen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln. Lassen Sie deshalb den konkreten Absender und die Art der Ladung prüfen.

Darf ich vor der Vernehmung einen Anwalt sprechen?

Ja. Als beschuldigte Person dürfen Sie jederzeit, auch vor einer Vernehmung, einen Verteidiger befragen. Das Recht, zur Sache zu schweigen, bleibt bestehen.

Gesetzliche Grundlagen

Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine Beratung zu Ihrem Einzelfall. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist.

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Ein Vorwurf wirft Fragen auf.
Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns kurz die Situation und nennen Sie bekannte Termine oder Fristen. Wir klären die Möglichkeiten einer Beauftragung.

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Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

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